Der Traktor Führerschein ist unterteilt in die Klassen L und T. Grundsätzlich stehen diese Bezeichnungen für die Verwendungen von Land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Diese beinhalten alle Geräte die auf Bauernhöfen und Waldgebieten im Einsatz kommen.
Klasse L
Die Führerscheinklasse L erlaubt das Steuern von solchen Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ohne und 25 km/h mit Anhänger. Außerdem darf man mit diesem Führerschein auch Stapler, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Futtermischwagen bedienen.
Klasse T
Die Führerscheinklasse T ist dagegen für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger) und für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h zulässig. Sowohl die Führerscheine der Klasse L als auch T können ab 16 Jahren gemacht werden und sind unbefristet gültig.
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