MPU Vorbereitung

Herzlich Willkommen bei Andrea’s Fahrschulteam das Institut für MPU Vorbereitung

Sie möchten Ihre  medizinisch-psychologische Untersuchung so schnell wie möglich bestehen?
Durch unser vielseitiges Leistungsspektrum betreuen wir Ihr Anliegen Individuell und professionell. Mit der richtigen mentalen Einstellung sowie dem Wissen über die richtige Argumentation bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung kann jeder die MPU erfolgreich abschließen.
Gerne verhelfen wir Ihnen zu diesem Erfolg!
Wenn Sie mehr wissen möchten oder bestimmte Fragen zu Ihrem Fall haben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein kostenfreies und persönliches Vorgespräch.

Die MPU Vorbereitung

Mit unserer MPU-Vorbereitung Zeit und Nerven sparen. Eine rechtzeitige Vorbereitung auf die MPU ist wichtig.
Da es verschiedene Fristen zu beachten gilt (Sperrfristen, Fristen zur Antragsbearbeitung, Abstinenzzeiträume) sollten Sie keine Zeit verlieren. Ihre ganz persönliche MPU-Vorbereitung beginnen Sie bei uns in Duisburg in einem halbstündigen Gespräch mit einem speziell ausgebildeten Verkehrspädagogen.
Diese „Erstberatung“ ist der Grundstein zu Ihrer erfolgreichen MPU-Vorbereitung. Darin wird festgestellt, welche Voraussetzungen Sie mitbringen und welche Schritte bei Ihnen persönlich notwendig sind, um einerseits formelle Bestimmungen zu erfüllen und andererseits Veränderungen in der Lebensweise herbei zu führen und zu stabilisieren.
Wir bieten Ihnen eine hochwirksame MPU-Vorbereitung für Ihren Erfolg bei der medizinisch- psychologischen Untersuchung. Dabei wird Ihre individuelle verkehrsrechtliche Vorgeschichte aufmerksam berücksichtigt und die Vorbereitung  zielorientiert daran angepasst. Denn ein Bestehen der MPU ist keine Frage des Glücks sondern immer das Ergebnis der richtigen Vorbereitung und des eigenen Wissens über eine solche Prüfung.
Überlassen Sie das Ergebnis Ihrer MPU nicht dem Zufall sondern bestimmen Sie selbst darüber mit.
Erfahren Sie in Einzelsitzungen worauf es zum Bestehen Ihrer MPU wirklich ankommt und durch welche vermeidbaren Fehler und Versäumnisse eine negative Beurteilung unmöglich wird.
Sie haben hierzu die Wahl zwischen folgenden Seminarthemen:
Alkohol, Drogen, verkehrsrechtliche Verstöße, Aggressionsdelikte und allgemeine strafrechtliche Verstöße. Unsere MPU Vorbereitung passen wir so weit wie möglich Ihren persönlichen Vorstellungen an.
Dabei berücksichtigen wir auch Ihre zeitlichen Möglichkeiten und vereinbaren jeden neuen Seminartermin mit Ihnen direkt und persönlich.

Das MPU Seminar - Wie funktioniert unsere MPU-Vorbereitung?

Eine bestandene MPU bedeutet, dass es Ihnen gelungen ist, einen skeptischen MPU Gutachter zu überzeugen. Diese Skepsis der Gutachter ist durchaus angebracht, denn in der Vergangenheit lag die Rückfallquote in allen Deliktbereichen bei etwa 90 Prozent.
Daher gilt jeder MPU Teilnehmer zunächst als potentieller Rückfalltäter. Aus diesem Grund beginnt unsere Vorbereitung mit einem MPU-Vorgespräch, maßgeschneidert unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vorgeschichte und eins zu eins vergleichbar mit der realen MPU. Im Anschluss erfahren Sie, wie der Gutachter ihre Stellungnahmen interpretieren und durch welche verkehrten oder fehlenden Argumentationen Sie bei der MPU durchgefallen wären.

Im weiteren Verlauf geht es um die Auseinandersetzung mit dem Thema, welches Ihren Führerscheinentzug verursacht hat, wodurch sich Ihr persönliches Rückfallrisiko signifikant vermindert. Wenn Sie dies bei Ihrer MPU glaubhaft machen können, steht einem positiven MPU Ergebnis nichts mehr im Wege.
Daher erhalten Sie zum Abschluss auch eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der MPU-Stelle, wodurch Sie belegen können, dass Sie sich mit den Ursachen und Gründen Ihres  bekannt gewordenen Fehlverhaltens professionell auseinandergesetzt haben.
Wir sind der Meinung, dass begangene Fehler menschlich sind. Aber Jeder hat auch eine zweite Chance verdient.

Worauf es bei der MPU wirklich ankommt:

  1. Das Durchfall-Risiko bei der MPU beträgt ohne Vorbereitungskurs rund 80%. (Quelle: StVA, 2010)
  2. Die Fahrerlaubnis ist eine Sondergenehmigung, die nur unter Voraussetzungen erteilt wird. Der Bürger hat keinen „automatischen Anspruch”.
  3. Die größten Problemfelder betreffen: Alkohol, Sucht, Stress, Aggression

Vorbereitungs-Inhalte

Es gibt „Erfolgs-Techniken”, die man richtig trainieren kann:
Der MPU-Vorbereitungskurs bietet Ihnen die entscheidenden Trainings-Module
um Ihren Erfolg zu sichern.

7 goldene Regeln

  1. Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht!
    Das meiste, was in Internetforen diskutiert wird, stammt nicht aus sicheren Quellen. Das heißt, es handelt sich um Vermutungen, nicht aber um Wissen. Dies gilt natürlich nicht für seriöse Seiten, auf denen sich der Autor zu erkennen gibt. Wenn also überhaupt im Internet eine Meinung eingeholt wird, dann am besten auf Seiten, die von Fachleuten geführt werden: TÜV, ADAC, anderen Verkehrsinstitutionen, Anwälte für Verkehrsrecht oder Verkehrspsychologen /- pädagogen, die sich entsprechend ausweisen können. Das Wort „Garantie“ ist garantiert gelogen! Wenn mir ein Hersteller auf ein Gerät eine Garantie gibt, dann sagt er nicht: „Das Gerät hält 2 Jahre“, sondern er meint, dass im Fall eines Funktionsfehlers geprüft wird, ob ein Herstellungsmangel vorliegt. Wenn ja, wird der Mangel innerhalb der 2 Garantiejahre kostenlos beseitigt.
    Wenn ich aber mit Menschen zu tun habe, können Fehler nun einmal passieren, weil ein Mensch kein Roboter ist. So kann auch die beste MPU-Vorbereitung in einer negativen MPU münden, wenn z.B. am Tag der MPU der Kunde aus reiner Nervosität alles vergisst, was er vorher an Kenntnissen und Erfahrungen gewonnen hat. Dieser Fall ist zwar äußerst selten, aber eben nicht unmöglich. Es gibt auch noch weitere Einschränkungen, die eine Garantie von vornherein ausschließen. Dies wissen auch die „Garantie-Anbieter“, aber es ist leicht, ein Versprechen (Garantie) abzugeben, zumal die meisten ihrer Kunden sowieso nicht klagen. Und auf dem persönlichen Weg wieder an das Geld zu kommen, um das man betrogen wurde, ist extrem schwierig.
  2. Zahlen Sie keine Pauschalen von 3.000 Euro und mehr!
    Pauschalen sind in der Regel unseriös, wenn sie solche Höhen erreichen. Denn z.B.: Psychologen berechnen im Allgemeinen nach Stunden! Manchmal bieten zwar auch Verkehrspsychologen eine Pauschale für die Arbeit an, das hängt jedoch davon ab, ob abzusehen ist, wie viele Stunden in etwa benötigt werden. In der Regel aber rechnen Psychologen nach dem Gebührensatz für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) oder aber nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab, die in den Praxen einsehbar sind. Diese stundenweise Abrechnung hat den Vorteil, dass nur für tatsächliche Leistung gezahlt wird, was bei Freiberuflern eben durch die Anzahl der Stunden nachweisbar ist. Allerdings hat stundenweise Zahlung den Nachteil, dass oft zusätzliche Kosten entstehen, wie z.B. Telefongebühren, Kosten für die Bescheinigung etc., weil diese ebenfalls Zeitaufwand bedeuten und gemäß Gebührenordnungen abzurechnen sind.
    Pauschalpreise, die oft schwindelerregende Höhen erreichen (und 3.000 € sind schwindelerregend!), sind unseriös und immer absolut ungerechtfertigt. Wer solche Preise nimmt, ist ein Abzocker! Kein seriöser Verkehrspädagoge bietet „Inklusivpreise“ an. Wie soll das auch gehen? Es gibt für die MPU unterschiedliche Gebührensätze, je nach Fall und Anbieter. Und die Bandbreite liegt zwischen ca. 350 € und 900 €. Wenn also jemand „inkl. MPU“ anbietet, dann muss er schon den maximal möglichen Preis nehmen (ca. 900 €). Das würde aber bedeuten, dass ein Kunde, der für nur 350€ eine MPU machen muss, 550 € Verlust hätte. Außerdem erhält der Kunde ohnehin die Rechnung der MPU-Stelle persönlich zugesandt und kann so auch viel besser sehen, was an Kosten auf ihn zukommt.
    Lassen Sie also am besten eine Kostenkalkulation erstellen, in der alle Posten aufgeführt sind (Kosten für MPU, Verwaltungsgebühren, ggf. Screeningkosten, Honorar für die Vorbereitung etc.), dann ist die Planung leichter!
  3. Hören Sie nicht auf jemanden der sagt: „Ich kenne einen bei der MPU…“!
    Natürlich kann ich jemanden bei der MPU kennen, weil ich ständig damit zu tun habe. Aber die Aussage „ich kenne einen…“ soll ja bewirken, dass man glaubt, der, den man kennt, könne das Gutachten beeinflussen. Kann er nicht! Es gehören zum Gutachten immer mindestens zwei Personen, nämlich ein Arzt (Ärztin) und ein Psychologe (Psychologin). Beide müssen gemeinsam entscheiden, ob das Gutachten positiv oder negativ wird, einer allein reicht nicht! Des Weiteren wird ein positives Gutachten meist noch mehrfach auf Glaubwürdigkeit überprüft. Und zwar sowohl von der Führerscheinstelle (die besonders) als auch von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Beide Behörden werden bei der Prüfung feststellen, ob die MPU rechtmäßig ablief. Was nutzt es also, wenn ich „jemanden kenne“? Ein guter Verkehrspsychologe braucht niemanden kennen und kann seine Kunden in jede MPU-Stelle schicken – er wird immer das gleiche (positive) Ergebnis bekommen. DAS ist professionell und seriös!
  4. Lassen Sie sich niemals auf Fälschungen von Urin- oder Haarscreenings ein!
    Die Aufdeckungsrate liegt bei nahezu 100% und wird als Betrug gewertet.
    Mehr ist dem hoffentlich nicht6 hinzuzufügen. Die Folgen für den Kunden sind katastrophal und das Ziel (die Fahrerlaubnis wiederzubekommen) rückt in weite Ferne.
  5. Hören Sie nur auf Freunde oder Bekannte, die selbst eine MPU nach Vorbereitung bestanden haben!
    Nur diese können sagen, was dort wirklich passiert. Wer durchfällt, gibt immer „den Idioten bei der MPU“ die Schuld. Oder der Fahrerlaubnisbehörde („sind Gott“). Oder dem Vorbereiter („hat Mist gebaut und Versprechen nicht gehalten“). Oder dem Staat. Aber niemals (wie es eigentlich sein müsste) sich selbst. Es gibt keine versteckten Tests, es gibt keine Fangfragen. Alles ist später überprüfbar.
    Natürlich gibt es auch bei der MPU schlechte Psychologen und Ärzte, wie es in jedem anderen Beruf auch schlechte Vertreter ihrer Zunft gibt. Aber gerade MPU-Mitarbeiter stehen unter Dauerbeobachtung und müssen um ihren Job bangen, wenn man ihnen Unfairness nachweisen kann. Und im Fall des Falles hilft der Gang zum niedergelassenen Verkehrspsychologen, zum Fachanwalt für Verkehrsrecht oder auch zur Fahrerlaubnisbehörde, um Zweifel am Gutachter aufzulösen.
  6. Befolgen Sie immer genau die Anweisungen, die der Verkehrspädagoge Ihnen gibt!
    Er ist Profi und wird Ihnen auf dem besten Wege helfen. Es kommt schon einmal vor, dass meine Kunden (jung und am Anfang der Zusammenarbeit) gern mit ihren Erfahrungen argumentieren und (noch) nicht glauben wollen, was „der Typ, dem ich das Geld gebe“ da von sich gibt. Doch irgendwann muss jeder feststellen: Ein erfahrener Verkehrspädagoge kennt nicht nur jeden Kniff, um zu betrügen, sondern weiß auch alle Lösungen, wie man es legal schafft. Und ist es nicht viel besser, angstfrei in die MPU gehen zu können? Vertrauen Sie dem Verkehrspädagogen und sie haben einen Riesenvorsprung vor den Kollegen, die ohne Vorbereitung oder mit einer unseriösen Hilfe in die MPU gehen.
  7. Lassen Sie sich am Ende eine ausführliche Arbeitsbescheinigung für die MPU ausstellen!
    Nur seriöse Anbieter werden dieser Bitte entsprechen. Unseriöse haben überhaupt nicht den Mut, offiziell in Erscheinung zu treten. Und sie werden sich im Fall des Falles (= negatives Gutachten) auch nicht vor ihren Kunden stellen.
    Achten Sie vor allem auf Ausführlichkeit. Eine Bescheinigung, die lediglich enthält, von wann bis wann wie viele Stunden belegt wurden, ist weder ausführlich noch nützlich. Eine gute Bescheinigung ist mindestens zwei DIN-A-4 Seiten lang und enthält, was in den Stunden besprochen wurde. Klug ist es übrigens, schon in der ersten Beratungsstunde nach dieser Bescheinigung zu fragen. Am besten lässt man sich ein Muster zeigen!

Allgemeine Informationen

0,3 Promille
Promillegrenze! Ja, Sie haben richtig gelesen. Es ist ein Irrtum, zu glauben, die unterste Promillegrenze läge bei 0,5 Promille. Zeigt ein Kraftfahrer bereits ab 0,3 Promille alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren, Randsteinstreifen oder gar das Verursachen eines Unfalls, dann sind sie absolut fahruntüchtig mit entsprechenden Folgen für die Fahrerlaubnis.
Dies bedeutet: verursachen Sie zwischen 0,3 und 0,5 Promille eine Verkehrsunfall oder fahren anderweitig auffällig, dann hat das zur Folge, dass gegen Sie eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt wird und in der Verkehrssünderkartei 7 (s i e b e n) Punkte eingetragen werden. Die Fahrerlaubnis wird entzogen! Diese erhalten Sie nicht automatisch zurück, sondern muss neu beantragt werden.

0,5 Promille
Bei Überschreitung der 0,5 Promillegrenze bzw. der 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Geldbuße 500 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Sollten bereits mehrere Eintragungen bestehen, dann beträgt die Geldbuße 1.500 € und sie erhalten ein Fahrverbot von 3 Monaten. Es bleibt bei der Eintragung von 4 Punkten.

1,1 Promille
Die 1,1 Promillegrenze gilt als Indikator für die absolute Fahruntüchtigkeit, d.h. Geldstrafe oder Freiheitsenzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollten Sie Ersttäter sein, dann können Sie mit einer Geldstrafe von ein bis zwei Monatsgehältern rechnen. Als Sperrfrist der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind 6 bis 12 Monate üblich.

1,6 Promille
Als Fahrradfahrer ist man ab 1,6 Promille (1,6 Promillegrenze) absolut fahruntüchtig.

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis, nach § 21 Straßenverkehrsgesetz: Bestraft werden können sowohl der Fahrer, als auch der Halter, der duldet, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis fährt. Zu prüfen ist zunächst, ob das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr geführt wurde.
Kraftfahrzeuge werden geführt, wenn sie bestimmungsgemäß unter Anwendung ihrer Antriebskraft in Bewegung gesetzt werden. Dabei werden sie ganz oder teilweise unter Nutzung der technischen Voraussetzungen durch den Verkehrsraum geleitet.

Wann wird das Fahrzeug nicht geführt?

  • bloßes Wegschieben des Fahrzeugs (nicht Anschieben!)
  • bloßes Einführen des Zündschlüssels
  • bloßes Starten des Motors
  • bloßes Sitzen auf dem Fahrersitz
  • Steuern des abgeschleppten Fahrzeugs
  • Fahrschüler führen das Fahreug nicht, jedoch beim begleiteten Fahren

Öffentlicher Verkehr ist dort, wo der Verkehrsraum ausdrücklich oder stillschweigend für jedermann oder für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelasen ist. Ein Mofaführerschein ist keine Fahrlaubnis im technischen Sinne.

Führerscheinentziehung
Es gibt zahlreiche Gründe, warum die Führerscheinbehörde den Führerschein einzieht und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Beispiele hierfür sind:

  • Trunkenheit am Steuer: Bei einem Promillewert über 1,6 oder wiederholte Trunkenheitsfahrt
  • Punktetäter: In der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben sie mehr als 18 Punkte
  • Probezeit: Innerhalb der Probezeit haben sie Zuwiderhandlungen begangen
  • Betäubungsmittel: Führerscheinentzug aufgrung der Einnahme von Betäubungsmitteln
  • Abhängigkeit: Bei Abhängigkeit oder Missbrauch von Betäubungs- und Arzneimitteln kann eine MPU erforderlich sein
  • Cannabis: Der gelegentliche Konsum von Cannabis kann zu Eignungszweifeln bei der Führerscheinbehörde führen!
  • Straftaten: Erhebliche und / oder wiederholte strafrechtliche Verstoße können Zweifel an ihrer Fahreignung begründen.

Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis sind:

  • Trunkenheit
  • Punkte in Flensburg (Punktetäter)
  • Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
  • Betäubungsmittel
  • Abhängigkeit
  • Cannabis
  • Straftaten, die Zweifel an der Fahreignung begründen
  • Relative Fahruntüchtigkeit
  • Die 0,5 Promillegrenze wird als relative Fahruntüchtigkeit bezeichnet.

Ab 1,1 Promille besteht die Fahruntüchtigkeit als absolut angenommen. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille ist man im juristischen Sinne relativ fahruntüchtig. Ohne weitere Auffälligkeiten richten sich die Rechtsfolgen entweder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder dem Strafgesetzbuch.
Unter 0,3 Promille ist nur für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit von Bedeutung. Hier gilt die Null-Promillegrenze.
0,3 Promille bis 0,49 Promille ohne Auffälligkeiten ist straffrei und nicht bußgeldbewährt. Kommen Auffälligkeiten hinzu, richten sich die Rechtsfolgen bereits nach Strafrecht, d.h. es liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.
0,5 Promille bis 1,09 Promille wird grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet, es liegt also eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Kommen Auffälligkeiten hinzu, liegt wiederum eine absolute Fahruntüchtigkeit vor und die Rechtsfolgen richten sich wieder nach Strafrecht mit allen Folgen nicht zuletzt auch für die Fahrerlaubnis.

Noch Fragen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner für die Motorrad-Ausbildung freut sich auf Ihren Anruf!

Sie erreichen uns unter 0203 – 75 09 90 Montag-Freitag von 10:00-18:00 Uhr.

Noch Fragen?